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   KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02   

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https://dejure.org/2007,35143
KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2007,35143)
KG, Entscheidung vom 04.06.2007 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2007,35143)
KG, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2007,35143)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Hierfür genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, NJW 2003, 1116; Senat, KGR Berlin 2006, 126, auch zur Möglichkeit eines Anscheinsbeweises zugunsten des Geschädigten bei einem Heckaufprall; Senat, KGR 2005, 698).

    So kann das Gericht etwa im Wege des Ausschlusses anderer Ursachen zu der Feststellung gelangen, dass als einzig realistische Ursache für die nach einem Unfall geklagten Beschwerden eben dieser Unfall in Betracht kommt (vgl. BGH, NJW 2003, 1116; ständige Rechtsprechung seit BGH, VersR 1970, 924; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl. 2005, § 287 ZPO, Rn. 4 m.w.N.).

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Es genügt, wenn die Beeinträchtigungen psychisch vermittelt sind (vgl. BGH, NJW 1996, 2425; Saarländisches OLG, OLG-Report Saarbrücken 2006, 761).

    Auf eine schon vor dem schädigenden Ereignis bestehende konstitutionelle Schwäche oder gesundheitliche Vorschäden kommt es nicht an (vgl. BGH, NJW 1996, 2425: "Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre"; Schleswig-Holsteinisches OLG, OLGR Schleswig 2004, 86: sog. "Auslöseeffekt").

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Dies gilt - bis zur Grenze der sogenannten Begehrensneurose - auch dann, wenn eine psychische Fehlverarbeitung des Geschädigten hinzutritt (vgl. BGH, DAR 2005, 441).
  • BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Diagnosefehlern eines Arztes

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Eine neue Begutachtung kommt, wie dargelegt, dann in Betracht, wenn ein anderer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt (vgl. BGH, NJW 1999, 1778).
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03

    Körperverletzung durch Verkehrsunfall: Haftung für für seelisch bedingte

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Es genügt, wenn die Beeinträchtigungen psychisch vermittelt sind (vgl. BGH, NJW 1996, 2425; Saarländisches OLG, OLG-Report Saarbrücken 2006, 761).
  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69

    Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    So kann das Gericht etwa im Wege des Ausschlusses anderer Ursachen zu der Feststellung gelangen, dass als einzig realistische Ursache für die nach einem Unfall geklagten Beschwerden eben dieser Unfall in Betracht kommt (vgl. BGH, NJW 2003, 1116; ständige Rechtsprechung seit BGH, VersR 1970, 924; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl. 2005, § 287 ZPO, Rn. 4 m.w.N.).
  • KG, 21.11.2005 - 12 U 285/03

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeld für

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Hierfür genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, NJW 2003, 1116; Senat, KGR Berlin 2006, 126, auch zur Möglichkeit eines Anscheinsbeweises zugunsten des Geschädigten bei einem Heckaufprall; Senat, KGR 2005, 698).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 2 U 23/05

    Mietvertrag: Schuldbefreiende Vertragsübernahme durch einen neuen Mieter

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    (4) Das vom Kläger mit Schriftsatz vom 16. Oktober 2006 zunächst angekündigte Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. ... aus dem Rechtsstreit des Klägers vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft - L 2 U 23/05 - hat der Kläger nicht in den Rechtsstreit eingeführt, sondern in der mündlichen Verhandlung mitgeteilt, es sei nicht in seinem Sinne ausgegangen.
  • KG, 06.06.2005 - 12 U 55/04

    Nachweis der Unfallursächlichkeit von HWS-Beschwerden: Antrag auf Ladung

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Entsprechend hat der Senat im Urteil vom 6. Juni 2005 - 12 U 55/04 - (KGR 2005, 740 = VRS 109, 88 = NZV 2005, 521) entschieden, dass das Gericht nicht gehalten ist, auf Antrag des Klägers dessen behandelnde Ärzte als sachverständige Zeugen über die Unfallursächlichkeit von HWS-Beschwerden zu laden, wenn der Kläger nicht darlegt, diese Ärzte hätten objektivierbare Befunde erhoben, die einen eindeutigen Schluss auf die Verursachung der behaupteten Beschwerden durch den Unfall zulassen würden.
  • KG, 12.05.2005 - 12 U 187/04

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis einer

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Hierfür genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, NJW 2003, 1116; Senat, KGR Berlin 2006, 126, auch zur Möglichkeit eines Anscheinsbeweises zugunsten des Geschädigten bei einem Heckaufprall; Senat, KGR 2005, 698).
  • AG Berlin-Köpenick, 09.10.2002 - 6 C 129/02
  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

    Dies betrifft nicht nur das eigentliche Unfallgeschehen sondern auch die dadurch unmittelbar herbeigeführte posttraumatische Belastungsstörung des Zeugen B... ( BGH , Beschluss vom 01.04.2003, Az.: VI ZR 156/02, u.a. in: BeckRS 2014, Nr.: 08125; KG Berlin , Urteil vom 04.06.2007, Az: 12 U 173/02 , u. a. in: "juris"; OLG München , NZV 2003, Seiten 474 ff. = VersR 2004, Seiten 124 ff.; AG Hagen , NZV 2013, Seite 397 ).

    Es ist dementsprechend eine nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Gerichts notwendig, aber keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" , sondern nur ein für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, demnach der geschädigte Zeuge B... vorliegend die von der Klägerin behaupteten posttraumatischen Belastungsstörung durch den hier streitigen Unfall tatsächlich erlitten hat ( BGH , VersR 2008, Seiten 1126 ff.; BGH , NJW 2003, Seite 1116; BGH , Beschluss vom 01.04.2003, Az.: VI ZR 156/02, u.a. in: BeckRS 2014, Nr.: 08125; OLG Frankfurt/Main , ZfSch 2008, Seiten 264 ff.; KG Berlin , KG-Report 2006, Seite 126, KG Berlin , Urteil vom 04.06.2007, Az: 12 U 173/02; OLG München , NZV 2003, Seiten 474 ff. = VersR 2004, Seiten 124 ff.; AG Hagen , NZV 2013, Seite 397; AG Saarbrücken , Urteil vom 31.08.2006, Az.: 5 C 152/06 ).

  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Das betrifft nicht nur das eigentliche Unfallgeschehen sondern auch die dadurch unmittelbar herbeigeführten HWS-Verletzung und mögliche weitere gesundheitliche Unfallfolgen, die auf die primär erlittenen Verletzungen zurückgehen ( KG Berlin , Urteil vom 04.06.2007, Az: 12 U 173/02, u. a. in: "juris" ).

    Es ist dementsprechend eine nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Gerichts notwendig, aber keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, demnach die Zeugin S. hier die behaupteten Verletzungen durch den streitigen Unfall auch tatsächlich erlitten hat ( BGH , VersR 2008, Seiten 1126 ff.; BGH , NJW 2003, Seite 1116; OLG Frankfurt/Main , ZfSch 2008, Seiten 264 ff. = VRR 2008, Seite 282; KG Berlin , KG-Report 2006, Seite 126, KG Berlin , Urteil vom 04.06.2007, Az: 12 U 173/02; AG Saarbrücken , Urteil vom 31.08.2006, Az.: 5 C 152/06 ).

  • LG Leipzig, 30.09.2011 - 5 O 4189/06

    Verkehrsunfall mit Personenschaden - psychischer Fehlverarbeitung

    Vielmehr fallen hierunter exemplarisch etwa Unfälle bei sehr geringer Geschwindigkeit (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 303; KG Berlin, Entscheidung v. 04.06.2007, Az.: 12 U 173/02 (Juris)), wobei die jeweiligen Umstände des Einzelfalls stets zu berücksichtigen sind.
  • OLG Hamm, 29.03.2017 - 13 U 78/11

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Kausalität eines mehr als 30 Jahre

    Demzufolge beruhen die erstatteten medizinischen Gutachten (unter der gebotenen Berücksichtigung sämtlicher erfolgten Erläuterungen und Ergänzungen - vgl. dazu: KG Berlin, U.v. 04.06.2007 - 12 U 173/02 - Juris-Rz. 101) - nicht auf fehlenden oder unrichtigen Wahrscheinlichkeitseinschätzungen.
  • OLG Frankfurt, 03.04.2013 - 24 U 131/12

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Verkehrsunfalls für eine

    Ein Gericht ist daher nicht gehalten, auf Antrag des Klägers dessen behandelnde Ärzte als sachverständige Zeugen über die Unfallursächlichkeit von HWS-Beschwerden zu laden, wenn der Kläger nicht darlegt, diese Ärzte hätten objektivierbare Befunde erhoben, die einen eindeutigen Schluss auf die Verursachung der behaupteten Beschwerden durch den Unfall zulassen würden (KG Berlin Urteil vom 04.06.2007, 12 U 173/02, Tz. 126, juris).
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